Aktuelles



Neue GOT in Kraft seit 14.02.2020

Was ist neu?

 

  • Der zugefügte § 3a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt. ein, entsprechend 59,50 EUR inkl. MwSt.

 

  • Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. Dies gilt für jede Einzelposition im Rahmen dieser Behandlungen.

 

  • Die Nachtzeit beginnt um 18:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 Uhr und montags 8:00 Uhr. Ausnahmen stellen Leistungen dar, die zwar in dieser Zeit, aber im Rahmen einer normalen (regulären), d. h., vorher öffentlich kommunizierten sowie wiederholt und mehrfach, nicht nur einmalig, stattfindenden Sprechstunde erfolgen.
  • Das Wegegeld beträgt nun 3,50 EUR pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 EUR zzgl. MwSt.

 


Digitales Röntgengerät

Seit Februar 2020 können wir nun sowohl in der Kleintierpraxis als auch mobil digital röntgen.

 


Ab dem 14. August 2017 sind wir für Sie in unseren neuen Praxisräumen an der Winkhausstr. 6 in Herbern da. Einen ersten Einblick erhalten Sie hier